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Nr. 5/1999 Das Geschenk

Ausgabe Nr.5 vom 13. August 1999

Claus Arnholdt mit dem mobilen Giebel unterwegs

Das Geschenk

Auf der Jahreshauptversammlung lud unser Schützenkönig Claus Arnholdt alle zu seinem 55. Geburtstag ins Schützenhaus ein. Sofort begannen die Schießwarte damit, intensiv über ein passendes Geburtstagsgeschenk nachzudenken. Bereits 12 Stunden später stellte sich bei Jürgen Haase die erste brauchbare Idee ein.

Danach wurden in nur 12 Minuten die Firma S+K-Mobiler-Giebelbau GmoH 1) gegründet, die ersten Baupläne gezeichnet, die Baustatik berechnet, Angebote von Handwerkern eingeholt, Material bestellt und schließlich die notwendigen Arbeiten an die Schießwarte vergeben. Außerdem wurde etwas getan was im Baugewerbe meistens absolut unüblich ist, nämlich ein fester Termin für das Richtfest festgelegt. Am 26. Februar sollte alles fertig sein.
Bereits zwei Wochen vor dem Termin trat das Projekt in seine schwierigste Phase. Bei Bier, Birne und Brötchen fand in Rekordzeit die Endmontage bei Jürgen im Keller statt. Alles klappte reibungslos. Die Einzelteile wurden zugesägt, bekleistert, verschraubt und verleimt. Zum Schluss wurden noch die Gardinen zugeschnitten, vernäht und aufgehängt. Dann war es endlich soweit. Der weltweit erste Mobile Giebel 2) war fertig und bereit zur ersten Probefahrt. Sogar die Presse war erschienen um diesen denkwürdigen Augenblick festzuhalten.

Doch was war das? Voller Entsetzen mussten die Konstrukteure und die anwesenden Gäste feststellen, dass Jürgen in seinem Keller viel zu schmale Türen eingebaut hatte. Der Giebel passte einfach nicht hindurch! Es half nichts; die Handwerker mussten erneut ran. Nach einer knappen Stunde war es dann soweit. Jürgens Keller verfügte jetzt über ein Ausfahrtsloch in geeigneter Größe und der Giebel konnte zum ersten Mal auf der eigens dafür abgesperrten Hauptstraße probe gezogen werden. Nach erfolgreich bestandener Probefahrt musste nur noch eine Frage geklärt werden: "Was in aller Welt soll der König mit einem mobilen Giebel anfangen?". Aber auch für diese schwierige Frage fand sich schnell eine Antwort. Da Claus der bisher einzige König ist, der seine Scheiben an den Giebel des Nachbarhauses annageln musste, soll der mobile Giebel es ihm in Zukunft ermöglichen seine Scheiben traditionsgemäß anzubringen. Mobil muss der Giebel sein, da auch Claus ständig unterwegs 3) ist. Er kann so den Giebel stets hinter sich herziehen 4).

 

Leider stellte sich bei der Übergabe des Giebels an Claus heraus, dass seine Königsscheiben aufgrund des schlechten Wetters am Giebel seines Nachbarn stark eingelaufen waren. Dennoch wurden sie von unserem Scheibenannagler für besondere Fälle Karl-Heinz Kruse sen. am 26.02.1999 an den Mobilen Giebel angebracht.

Um sich vor eventuellen Regressansprüchen des Giebelbesitzers zu schützen, weisen die Firmeninhaber Volker Blume, Juan Jose Garcia Gomez, Garsten Gräwe, Jürgen Haase, Karl-Heinz Kruse, jun., Uwe Leesemann und Heiko Münkel noch einmal auf die folgenden Vertragsbedingungen hin:
Bei Teilnahme des Giebels am öffentlichen oder privaten Verkehr sind die allgemeinen Bedingungen der StVO so weit es geht einzuhalten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Giebelführer einen mindestens halbwegs gültigen Fahrausweis besitzt oder aber den Besitzer des Giebels gut kennt.

Auch im stark angetrunkenen Zustand sollte der Giebelführer auf eine korrekte und aufrechte Gangart achten, da es ansonsten zu ungünstigen Schwerpunktverlagerungen des Giebels kommen kann. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die bisher noch nicht festgestellt werden konnte, sollte nur in äußersten Notfällen und nach der Überprüfung sämtlicher beweglicher und unbeweglicher Teile überschritten werden. Warnung: Dieser Giebel ist nur für die Aufnahme von Oberender Königs- und Bürgerkönigsscheiben mit einem genormten Durchmesser von 90 cm geeignet. Vor dem Anbringen sind die Scheiben unbedingt auf einen Durchmesser von 17 cm zu schrumpfen. Aufgrund der enormen Höhe des Giebels ist das Anbringen von Scheiben nur durch die fachlich ausgebildeten Scheibenannagler zulässig. In jedem Fall ist der Hersteller hierfür zu einem größeren Umtrunk einzuladen.

Der Hersteller übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Benutzung oder Nichtbenutzung dieses mobilen Giebels entstehen oder nicht entstehen. Durch bauliche Änderungen jeglicher Art erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis und kann nur durch Zahlung von mindestens einer Flasche Oberender Birne an den Hersteller wieder in Kraft gesetzt werden.
hm

1) Schießwarte + Konstrukteure Mobiler Giebelbau Gesellschaft mit ohne Haftung
2) Eingetragenes Warenzeichen der Firma S+K-Mobiler-Giebelbau GmoH
3) Gerüchten zufolge ist Claus bereits mit seinem Giebel im Schlepptau kurz vor dem Ural gesichtet worden.
4) Auf Wunsch kann bei der Firma S+K-Mobiler-Giebelbau GmoH auch ein Patenthaken für PKW's bezogen werden. Für etwaige Schäden, die dabei auf jeden Fall an der Karosserie entstehen, übernimmt die Firma keinerlei Haftung.