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Das Osterwalder Schützenfest

Für die verschiedenen Ortsteile von Garbsen finden sich etwa seit der Mitte des 19. Jahrhunderts Nachrichten über Schützenfeste. Osterwald insgesamt nimmt jedoch eine Ausnahmestellung ein, denn hier wurde bereits vor über 400 Jahren geschossen und gefeiert. Das Schützenfest geht zurück auf die besondere Rechtsstellung des Hagendorfes Osterwald, das Hagenrecht. Die persönlich freien Osterwalder hatten eine Waffe zu tragen und sich in deren Gebrauch zu üben. Zum Schießen wurden damals allerdings nur die Eigentümer von Höfen und Häusern zugelassen; Söhne durften den Besitz vertreten, wenn sie volljährig geworden waren (ursprünglich demnach mit 25 Jahren).

Weil es angeblich häufig zu Prügeleien und anderen Unzuträglichkeiten gekommen war, erfolgten seit 1710 immer wieder Verbote und Neuaufnahmen des Osterwalder Schützenfestes. Vor 1750 sollen zeitweise bis zu sechs Schützenfeste jährlich im Dorf veranstaltet worden sein. Dies begründeten die Osterwalder mit der Tatsache, dass die jungen Leute vielfach im Pferdehandel unterwegs sein müssten und große Entbehrungen auf sich zu nehmen hätten. Die Regelung wurde später wieder verboten, und wie eh und je konnte Osterwald das Schützenfest zu Pfingsten feiern. Das Schützenwesen besitzt also in Osterwald eine wenigstens vier Jahrhunderte alte Überlieferung. Die Feste fanden seither - von den Unterbrechungen in Kriegszeiten oder aufgrund von Verboten abgesehen - regelmäßig statt.